Neue Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde
Am 19. Juli 2000 fand im Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales die Anhörung der Verbände zum Entwurf der neuen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde statt.
Mit Blick auf die Vorfälle der letzten Monate hat das zuständige Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz die derzeit gültige Polizeiverordnung überarbeitet, um einen besseren Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden zu gewährleisten.
Wesentliche Inhalte der neuen Verordnung sind:
- Verbot von allen Hunden, die auf besondere Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder abgerichtet sind,
- Verbot der nicht gewerbsmäßigen Zucht von American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier,
- Haltung von American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier bedarf der besonderen Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn Halter zuverlässig ist und Halter mit Hund einen besonderen Lehrgang bei einem anerkannten Verband erfolgreich absolviert haben sowie besondere Sicherungserfordernisse erfüllt sind.
Erfreulich ist, dass diese wesentlichen Inhalte der neuen Verordnung im Kern von allen bei der Anhörung vertretenen Organisationen gemeinsam mit der Landesregierung getragen werden.
Damit haben sich die vielen intensiven Gespräche ausgezahlt: Im Saarland ziehen die Landesregierung, der Kinderschutzbund und der Verband der Hundehalter zusammen mit den Tierärzten und Tierschützern an einem Strang und wollen gemeinsam gegen unseriöse Hundehalter vorgehen.
Damit ist eine gute Basis dafür geschaffen, dass die neue Verordnung auch wirklich funktioniert und umgesetzt werden kann, denn bei uns arbeiten alle Beteiligten eng zusammen, um den Schutz der Menschen zu verbessern, statt gegeneinander, wie in anderen Ländern, in denen es diese Abstimmung im Vorfeld nicht gegeben hat.
Die neue Verordnung wird Anfang August 2000 in Kraft treten.
Damit seriöse Halter von Hunden der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier die Möglichkeit haben, die Erlaubnis zum Halten zu beantragen, wird es für diese Übergangsfristen geben, die es ermöglichen, ihre Tiere zu legalisieren.
Die neue Verordnung ist eine vernünftige Lösung, die einerseits den Schutz der Menschen, der absoluten Vorrang hat, gewährleistet und andererseits sowohl die Belange des Tierschutzes wie auch die legitimen Interessen der seriösen und anständigen Halter von Hunden der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier berücksichtigt.
Gemeinsam werden alle Beteiligten auch versuchen, das Problem der Unterbringung eingezogener verhaltensgestörter Tiere zu lösen. Die Tierheime können dies mit ihren überwiegend ehrenamtlichen Helfern nicht aus eigener Kraft bewältigen. Deshalb hat das Ministerium für dieses Jahr unbeschadet der polizeirechtlichen Kostentragungspflichten Finanzmittel von 200.000 DM zugesagt.
An der Unterbringung dieser Tiere darf der Schutz der Bevölkerung nicht scheitern, denn Hunde, die zu gefährlich sind für ein Tierheim, gehören erst recht nicht auf die Straße.