Gefahrenabwehrverordnung
zum
Schutz vor gefährlichen Hunden.
Vom 6. Juli 2000.
Auf
Grund von § 89 Abs. 3 Nr. 1, § 94 Abs.. 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen‑Anhalt in der
Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1996 (GVBI. LSA S. 2), zuletzt geändert
durch § 2 Abs. 5 des Gesetzes zum Abbau von Benachteiligungen von Lesben und
Schwulen vom 22. Dezember 1997 (GVBI. LSA S. 1072), wird für das Land
verordnet:
§
1
(1) Die Zucht und das Kreuzen sowie der Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten. Bundesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.
(2) Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden handelt es sich um gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1:
1.
American Pitbull Terrier,
2. American
Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire Bullterrier.
§
2
(1) Außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern und Fluren sowie in sonstigen von der Hausgemeinschaft genutzten Räumen sind gefährliche Hunde anzuleinen und haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen.
(2) Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen oder ohne den Willen des Hundehalters verlassen können; ansonsten haben sie auch dort einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen.
§
3
Die Verwaltungsbehörden der Gefahrenabwehr können den örtlichen Verhältnissen entsprechende weitergehende Regelungen durch Gefahrenabwehrverordnungen treffen.
§
4
(1)
Ordnungswidrig nach § 98 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung des Landes Sachsen‑Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(2)
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 10 000 DM geahndet
werden.
§
5
Zuständig
für die sich aus § 1 ergebenden Aufgaben sind die Landkreise und kreisfreien
Städte.
§6
Diese
Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt zehn
Jahre nach ihrem In‑Kraft‑Treten außer Kraft.
Magdeburg, den 6. Juli 2000.
Der
Minister des Innern
Dr.
Püchel